Praxis für Psychotherapie 
Dipl.-Psych. Katharina Moke


Einzeltherapie: Psychotherapieantrag und Kostenübernahme

Gesetzliche Krankenkasse (GKV):  

Voraussetzung zur Kostenübernahme ist das Vorliegen einer krankheitswertigen Störung. Im Rahmen von max. 4 probatotrischen Sitzungen (Probatorik) wird geprüft, ob das vom Psychotherapeuten angebotene Therapieverfahren geeignet ist, ob die Motivation ausreicht und vor allem, ob eine tragfähige psychotherapeutische Beziehung zwischen Patient und Therapeut entsteht. Die Aufnahme einer anschließenden Therapie ist an ein Antragsverfahren ggf. unter Einbezug eines Gutachters bei Ihrer Krankenkasse gebunden.

 

 Private Krankenkassen (PKV)/ 

Andere Kostenträger (z.B. Berufsgenossenschaft, Beihilfe): 

In der Regel werden die Kosten bei Vorliegen einer krankheitswertigen Störung übernommen. Zur Absicherung einer Kostenübernahme sind jedoch die konkreten Versicherungsbedingungen entscheidend. Eine vorherige Nachfrage bei Ihrem Kostenträger ist zu empfehlen.

 Selbstzahler:  

Eine private Abrechnung ist an keine Voraussetzungen gebunden und kann jederzeit erfolgen. Das Honorar  wird gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) vereinbart.