Erstgespräch:
Ein Erstgespräch, die sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde, kann in der telefonischen Sprechzeit der Praxis vereinbart werden. Die Zeiten der aktuellen telefonischen Erreichbarkeit erfahren Sie stets auf dem Anrufbeantworter der Praxis.
Das Erstgespräch dient zunächst einer ersten diagnostischen Abklärung sowie Prüfung eines Behandlungsbedarfes sowie ggf. alternativer Unterstützungsmöglichkeiten (Präventionsangebote, Ehe-, Paar-, Familienberatung, Suchtberatung, medizinische Rehabilitation, (teil-)stationäre Behandlung).
In Abhängigkeit des Ergebnisses von max. 3 Sprechstunden-Terminen sowie der Kapazität in der Praxis zur Neuaufnahme von Patienten können sich bis zu 4 probatorische Sitzungen anschließen.
Bei dringendem Behandlungsbedarf kann im Sinne einer Krisenintervention eine Akutbehandlung im Umfang von 12 Sitzungen durchgeführt werden.